Squared Away

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Präambel

Squared Away (Dr. Florian Maximilian Kleinau) – im Folgenden Squared Away genannt – unterstützt ihre Mandanten in allen Fragen der Unternehmensführung und der Betriebswirtschaft. Die Beratungstätigkeit führt Squared Away im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln aus.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Squared Away und ihrem Mandanten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Die Geschäftsbedingungen des Mandanten finden nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(3) Der Vertrag mit dem Mandanten begründet keine Rechte und Pflichten zugunsten Dritter.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Für den Umfang der von Squared Away zu erbringenden Leistungen ist der erteilte schriftliche Auftrag maßgebend, der sich ausschließlich auf beratende Tätigkeiten im Bereich der Unternehmensführung und der Betriebswirtschaft bezieht. Beratungsleistungen im rechtlichen, und steuerrechtlichen Bereich, sowie in allen anderen regulierten Bereichen insbesondere derer der Finanzdienstleistungen werden von Squared Away weder zugesagt noch erbracht.

(2) Die von Squared Away abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 3 Vertragsausführung

(1) Squared Away darf vertragliche Verpflichtungen durch Dritte, einschließlich externer Dienstleister, erfüllen lassen, für deren Leistungen sie wie für eigenes Verhalten einsteht. Diese Dienstleister sind ebenfalls zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

(2) Der Mandant ist verpflichtet, Squared Away alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die zur Ermittlung der Informationen oder der Schaffung der Unterlagen erforderlichen Arbeiten durchzuführen. Der Mandant ist verpflichtet, Squared Away über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können, vollständig und unverzüglich zu informieren. Die Mitwirkungspflicht des Mandanten erstreckt sich auch auf Vorgänge und Unterlagen, die erst während der Tätigkeit von Squared Away bekannt werden. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Squared Away wird die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit sie offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist sie verpflichtet, darauf hinzuweisen.

(3) Der Mandant ist verpflichtet, auf Verlangen von Squared Away die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen zu bestätigen.

(4) Nach Erbringung der Dienstleistungen wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, ein Beratungsprotokoll erstellt. Nur dieses schriftliche Beratungsprotokoll ist für das Dienstleistungsverhältnis zwischen dem Mandanten und Squared Away maßgebend. Dieses Protokoll kann auch die Form eines Businessplanes, eines Finanzmodells, oder einer Power Point Präsentation annehmen.

(5) Squared Away ist verpflichtet, Auftragsänderungen des Mandanten zu beachten, sofern dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung, möglich ist. Soweit sich die Auftragsänderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von Squared Away oder den Zeitplan, werden die Vertragsbedingungen (z.B. Vergütung, Termine) angepasst. Eine Prüfung des Mehraufwandes kann gesondert vereinbart werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt Squared Away in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Auftragsänderungen durch. Stehen die Auftragsänderungen mit dem ursprünglichen Dienstvertrag nicht im Zusammenhang und Verhältnis, kann Squared Away den Abschluss eines neuen Dienstleistungsvertrages verlangen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen werden dem gerecht, wenn sie von beiden Seiten unterzeichnet sind.

(6) Squared Away übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Beratung, für das Erreichen bestimmter Ziele oder für die Beschaffung von Finanzierungen. Die Leistungen von Squared Away sind auf die Beratung und Unterstützung des Mandanten ausgerichtet, jedoch ohne Gewähr für den tatsächlichen Erfolg.

§ 4 Verschwiegenheitspflicht

(1) Squared Away ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Mandant sie schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter von Squared Away und für alle eingebundenen externen Dienstleister. Squared Away darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Mandanten aushändigen.

(2) Squared Away ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mandanten und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.

§ 5 Mängelbeseitigung

(1) Squared Away ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Mängel, die im Rahmen ihrer erbrachten Dienstleistung entstanden sind, zu beseitigen. Der Mandant ist dazu verpflichtet, Squared Away unverzüglich nach Kenntnis der Unrichtigkeit / Fehler hierüber schriftlich zu informieren.

(2) Der Mandant hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung der Mängel, sofern diese von Squared Away zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.

(3) Verbleiben trotz Nachbesserungen Mängel, kann Schadenersatz nur verlangt werden, wenn Squared Away grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

(4) Die Leistung und auch Teilleistungen gelten als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Mandant sie nicht gegenüber Squared Away innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe schriftlich beanstandet.

§ 6 Vergütung

Die genauen Zahlungsmodalitäten werden i.d.R. in einem Angebot dargestellt. Diese sind dann gültig.  Liegt ein solches Angebot nicht vor und wird kein Festpreis oder ein anderer Stundensatz vereinbart, so gilt folgendes:

(1) Ein Honorarsatz i.H.v. 225,- EUR pro Stunde (Stand 01.01.2021). Der Stundensatz kann jederzeit an die allgemeine Preisentwicklung (Inflation) angepasst werden. Dies wird mit einem Vorlauf von 4 Wochen schriftlich oder mündlich angekündigt und gilt ausschließlich für geleistete Beratungsstunden ab dem Gültigkeitszeitpunkt. Die Reisezeit gilt nicht als Arbeitszeit. Sagt der Mandant vereinbarte Termine drei Werktage vorher oder kurzfristiger ab, so hat Squared Away Anspruch auf 70 % des Honorars für die ausgefallene Zeit.

(2) Neben dem Honorar hat Squared Away gegen den Mandanten Anspruch auf Ersatz ihrer und ihren Mitarbeitern entstandenen Auslagen, wie zum Beispiel Reisekosten (0,91 €/km), Unterbringungs- und Verpflegungskosten (lt. Beleg). Diese Kosten können in Rechnung gestellt werden, sobald sie angefallen sind.

(3) Die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

(4) Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Vergütungen und Auslagen kann Squared Away einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann Squared Away nach vorheriger Ankündigung ihre weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Squared Away ist verpflichtet, ihre Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Mandanten Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

(5) Alle Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern die Rechnung spätestens am folgenden Tag zur Post gegeben wurde. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Bankkonto von Squared Away maßgeblich.

(6) Kommt der Mandant mit einer Zahlung in Verzug, hat er Mahnkosten in angemessener Höhe sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu bezahlen.

(7) Eine Aufrechnung gegenüber Vergütungsansprüchen von Squared Away ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(8) Squared Away ist im Falle von Zahlungsrückständen berechtigt, die Beratung bis zum Ausgleich der Rückstände zurückzubehalten. Hiervon wird Squared Away den Mandanten schriftlich oder mündlich benachrichtigen.

§ 7 Schutz des geistigen Eigentums, Urheberrecht, Nutzung

(1) Der Mandant ist verpflichtet, die im Rahmen des Dienstleistungsvertrages gefertigten Ausarbeitungen mit allen Anlagen auch nach Bezahlung der Vergütung nur für Auftragszwecke zu verwenden.

(2) Der Mandant darf die Ergebnisse aller von Squared Away erbrachten Leistungen nur für eigene betriebliche Zwecke verwenden. Die Weitergabe des Berichts oder sonstiger Ergebnisse aus der von Squared Away erbrachten Dienstleistung an dritte Personen oder die Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Squared Away zulässig. Eine Haftung von Squared Away dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

(3) Das Urheberrecht an den von Squared Away erstellten Unterlagen gehört Squared Away, auch wenn die Unterlagen im Auftrag des Mandanten erstellt wurden.

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Honorare und Auslagen bleibt das Eigentum an den erstellten Unterlagen, Berichten, Plänen, Listen usw. bei Squared Away.

(5) Nach der Begleichung ihrer Forderungen hat Squared Away alle Unterlagen herauszugeben, die der Mandant oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für die Unterlagen, die der Mandant bereits in Urschrift besitzt.

§ 8 Veröffentlichung und Referenznennung

(1) Der Mandant erteilt Squared Away das Recht, die Zusammenarbeit zwischen den Parteien zu Marketingzwecken zu veröffentlichen, einschließlich der Nutzung als Referenz und der Darstellung auf der Webseite oder in Social-Media-Präsenzen von Squared Away, z. B. in Form eines Testimonials. Sollte der Mandant der Veröffentlichung widersprechen, ist dies schriftlich vor Beginn der Zusammenarbeit mitzuteilen. 

§ 9 Haftung

(1) Die Haftung von Squared Away wird für den jeweiligen Auftrag auf die Höhe des Honorars der für den jeweiligen Auftrag geleisteten Dienstleistung beschränkt.

(2) Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Squared Away beruhen.

(3) Der Anspruch des Mandanten auf Ersatz eines Schadens verjährt nach 6 Monaten nach Erbringung der Leistung.

§ 10 Datenschutz

(1) Verantwortlicher: Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Rahmen der Zusammenarbeit ist Squared Away (Dr. Florian Maximilian Kleinau), [Zum Seekamper See 11, 23823 Seedorf], E-Mail: [hallo@squared-away.de].

(2) Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Hierunter fallen insbesondere die Verwaltung von Mandantendaten, die Kommunikation mit dem Mandanten sowie die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Darüber hinaus können Daten verarbeitet werden, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) oder auf Grundlage berechtigter Interessen von Squared Away (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), beispielsweise zur Wahrung rechtlicher Ansprüche und zur Direktwerbung.

(3) Art der erhobenen Daten: Im Rahmen der Zusammenarbeit werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Kontaktdaten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
  • Vertragsdaten (z.B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundennummer)
  • Abrechnungs- und Zahlungsdaten
  • Kommunikationsdaten (z.B. E-Mails, Anrufe)
  • Sonstige Daten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sind.

(4) Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist (z.B. an externe Dienstleister, die im Auftrag von Squared Away tätig werden), auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, oder der Mandant eingewilligt hat. Sämtliche externen Dienstleister sind vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet und werden von Squared Away sorgfältig ausgewählt.

(5) Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Vertrags, der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden die Daten gelöscht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder eine ausdrückliche Einwilligung zur weiteren Speicherung.

(6) Rechte der Betroffenen: Der Mandant hat das Recht, jederzeit Auskunft über die bei Squared Away gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Weiterhin hat der Mandant das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

(7) Widerspruchsrecht: Der Mandant hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO). Squared Away wird die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einstellen, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Mandanten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

(8) Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde: Sollte der Mandant der Auffassung sein, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, hat er das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen (Art. 77 DSGVO).

(9) Kontakt für Datenschutzanfragen: Für Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie für den Widerruf erteilter Einwilligungen kann der Mandant sich direkt an Squared Away wenden unter: [E-Mail-Adresse] oder der oben genannten Postanschrift.

§ 11 Gerichtsstand

(1) Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit ergeben, Hamburg vereinbart.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Zuletzt Angepasst: Hamburg, den 08. August 2024

Dr. Florian Maximilian Kleinau
Squared Away